Landesversorgungsbehörden

Personen, die Anspruch auf Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts haben, können sich an die für ihren Wohnsitz zuständige Landesversorgungsbehörde wenden. Sie sind gemeinsam mit den Trägern der Sozialen Entschädigung in den einzelnen Bundesländern für ihre Durchführung zuständig.

Für die praktische Durchführung der Sozialen Entschädigung sind die örtlichen Träger der Sozialen Entschädigung in den Bundesländern verantwortlich. Sie kümmern sich um die Anerkennung der Ansprüche und die Koordinierung der Leistungen. Neben den Landesversorgungsbehörden tragen auch die Träger der Sozialen Entschädigung der einzelnen Länder Verantwortung für die Soziale Entschädigung.

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